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Gemeindekirchenrat, auch „Älteste“ genannt:

Was sind eigentlich „Älteste“? Viele junge Christenmenschen haben ja den „heimlichen Verdacht“, dass nur ältere Mitglieder der Gemeinde diese leiten dürfen. Aber ganz so einfach kann man sich die Sache nicht machen. Zu „Ältesten“ können alle wahlberechtigten Gemeindeglieder gewählt werden, die am Leben der Gemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind Mitverantwortung für das Leben in der Kirchengemeinde zu übernehmen.

 

Der Gemeindekirchenrat ist das leitende Gremium der Gemeinde, er trägt Verantwortung für die rechte Verkündung des Wortes Gottes und die rechte Verwaltung der Sakramente in der Gemeinde. Alle wichtigen Fragen werden hier diskutiert, alle wichtigen Entscheidungen werden hier getroffen. Diese „Ältesten“ leiten also unsere Kirchengemeinde in allen anstehenden Entscheidungen zu geistlichen Angelegenheiten genauso wie zu Personal-, Finanz-, oder Baufragen. Es gibt in unserer Gemeinde einen gemeinsamen Gemeindekirchenrat, der aus Vertretern der einzelnen Gemeinden besteht.